Bestattung

Ein Angehöriger liegt im Sterben? Oder ist schon gestorben?

Wir fühlen mit Ihnen und wollen Ihnen gerne beistehen.

  1. Was kann ich machen, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt?
    Sie können zu jeder Zeit versuchen, einen Pfarrer oder Pfarrerin anzurufen. Ein Anruf bei der Telefonnummer des Pfarramts wird auch außerhalb der Bürozeiten weitergeleitet. Sie selbst können Ihren Angehörigen begleiten, indem Sie oder andere Familienmitglieder und Freunde am Bett sitzen, mit dem Sterbenden sprechen, beten oder singen. Das Evangelische Gesangbuch gibt dazu Hilfen (Nr. 833 und 834, Ausgabe Bayern/Thüringen).
    Für regelmäßige Begleitung steht auch der Hospizdienst bereit, der mit beiden großen Kirchen zusammenarbeitet: Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Weiden - Neustadt/WN unter dem Dach der Malteser, rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer: 0151 167 346 63; sonst über die Malteser: 0961 337 73
  2. Was mache ich, wenn ein Angehöriger gestorben ist?
    Außer beim Arzt und Bestatter rufen Sie einfach im Pfarramt an. Auf Wunsch kommt ein Pfarrer oder Pfarrerin zur Aussegnung des Verstorbenen.
  3. Wie melde ich eine Bestattung an und wie wird sie vorbereitet?
    Rufen Sie bitte im Pfarramt an. Oft erledigt das auch der Bestatter für Sie. Ein Pfarrer oder Pfarrerin wird Sie anrufen und ein Gespräch mit Ihnen ausmachen. Dabei findet ein Gespräch statt über den Verstorbenen und über die Bestattung.
  4. Erdbestattung oder Urne?
    Es steht jedem frei, wie er bestattet werden will oder seine Angehörigen bestatten will. Auch kirchlich gibt es dafür keine Regeln. Eine Erdbestattung findet gewöhnlich spätestens vier Tage nach dem Tod statt. Dazu wird in der Regel auf dem Friedhof ein kurzer Gottesdienst gehalten und dann der Sarg beigesetzt. Bei einer Urnenbestattung kann zunächst vor der Verbrennung ein Trauergottesdienst mit dem Sarg in der Friedhofskapelle gehalten werden. Die Urnenbeisetzung findet dann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer kurzen Feier auf dem Friedhof statt. Man kann auch die Trauerfeier erst bei der Beisetzung der Urne feiern. Sollten Sie eine anonyme Bestattung vorziehen, empfehlen wir Ihnen, dennoch im Pfarramt Bescheid zu geben. Auch dann kann eine Trauerfeier gehalten werden, um wirklich Abschied zu nehmen vom dem Verstorbenen. Das kann auch für andere Angehörige wichtig sein.
  5. Wer wird kirchlich bestattet?
    In der Regel bestatten wir Menschen, die unserer Kirche angehört haben. Auch Menschen, die einer anderen Kirche angehört haben, deren Angehörige aber evangelisch sind, bestatten wir, wenn es nicht dem Willen des Verstorbenen widerspricht. In besonderen Fällen ist es auch einmal aus seelsorgerlichen Gründen möglich, dass wir Trauernde begleiten, wenn ein Mensch nicht der Kirche angehört hat und es seinem Willen entspricht, kirchlich bestattet zu werden. In einem solchen Fall müssen aber auf jeden Fall unmittelbare Angehörige der evangelischen Kirche angehören. Es ist uns wichtig, dass der Wille des Verstorbenen ernst genommen wird.
  6. Wo finde ich Trost?
    Unser Pfarrteam steht Ihnen gerne zum Gespräch und Gebet zur Seite. Texte, Bibelworte und Gebete zu Bestattung und zur Trauer finden Sie im Evangelischen Gesangbuch (Nr. 836-840, Ausgabe Bayern/Thüringen). Auch bei der Telefonseelsorge kann man rund um die Uhr anrufen (0800 1110111 oder 0800 1110222). Es gibt auch Selbsthilfegruppen für Angehörige Verstorbener.
  7. Kann man für die Verstorbenen beten?
    Das Gebet ist eine gute Möglichkeit, seine Trauer und Klagen vor Gott zu bringen. In der Unsicherheit, was nach dem Tod kommt, kann man im Gebet für Verstorbene auch wieder gestärkt werden in dem Glauben, dass Gott ihnen Ruhe gibt und sie auferstehen werden. Dieser Glaube ist auch für die Lebenden wichtig. In der Kirchengemeinde wird im Gottesdienst der Toten gedacht. In der Regel werden ihre Namen am Sonntag nach der Bestattung im Gottesdienst genannt und für sie und die Angehörigen gebetet. Auch am letzten Sonntag im Kirchenjahr (der Sonntag vor dem 1. Advent) halten wir Gedenkfeiern auf den städtischen Friedhöfen, bei denen die Namen der Verstorbenen aus dem zu Ende gehenden Kirchenjahr verlesen werden. Dazu werden die Angehörigen persönlich eingeladen. Außerdem gibt es in unregelmäßigen Abständen Gottesdienste für Trauernde in St. Michael; monatlich finden Gedenkgottesdienste im Klinikum statt; auch für Eltern, deren Kinder gestorben sind, gibt es wenigstens einmal im Jahr einen Trauergottesdienst.
    Gebete finden Sie im Evangelischen Gesangbuch unter der Nummer 840.