4. Kanzelabkündigung

Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20.Oktober 2024 wählen die knapp 2 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher das Leben ihrer Gemeinde.

Kandidieren kann, wer Gemeindemitglied ist und zu Beginn der Amtszeit am 1. Dezember 2024 das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nach der Wahl wird das Gremium durch Berufung ergänzt – das ist bereits ab 16 Jahren möglich. Insbesondere soll dadurch die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen gefördert werden. 600 engagierte Menschen stellen sich im Dekanat Cham/Sulzbach-Rosenberg/Weiden zur Wahl.

Wählen dürfen alle, die am 20. Oktober 2024 mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche dürfen bereits ab 14 Jahren wählen. 60.000 evangelische Gemeindemitglieder zwischen Cham, Sulzbach-Rosenberg und Weiden sind nun gefragt.

Die Wahlunterlagen einschließlich Stimmzettel wurden bis Ende September an alle Wahlberechtigten per Post verschickt. So kann jeder bequem per Briefwahl über die Zusammensetzung des neuen Kirchenvorstands abstimmen. Jede Gemeinde wird an diesem Tag aber auch die Wahl an der Urne ermöglichen. Bitte informieren Sie sich dazu im Gemeindebrief oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

Was ist ein Kirchenvorstand?
Was macht ein KV? Wie viele Mitglieder hat er? Unter stimmfürkirche bekommen Sie Antwort auf diese Frage.

Einen Leitfaden zur KV-Wahl gibt es hier: kirchenvorstand-bayern

Kirchenvorstandswahl bei Oberpfalz TV: Beiträge im Magazin und in der Oberpfälzer Heimat vom 2.Oktober.